Fairness für Selbstständige

Selbstbestimmt arbeiten, frei leben
Solo-Selbstständigkeit – ist das nur prekäre Beschäftigung durch den Schein der Selbständigkeit? Das zumindest scheint die Sichtweise vieler Sozialdemokraten zu sein. Und natürlich gibt es Fälle, in denen der Gewerbeschein dazu genutzt wird, Arbeitnehmerrechte auszuhebeln. Für Selbstständige gibt es eben keinen Mindestlohn, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auch keine Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers.
Viele Freiberufler und Solo-Selbstständigen haben sich ihren Status bewusst selbst ausgewählt. Sie möchten selbst über ihre Arbeitszeit und ihre Arbeitsweise bestimmen und sich nicht dem Korsett einer Festanstellung anpassen. Statt lange Zeit in einem Unternehmen zu arbeiten und dort vielleicht langsam die Karriereleiter empor zu klettern, verfallen sie lieber dem Reiz des Neuen. Sie suchen sich ihre Projekte nach ihrem Interesse: weil es sie fachlich fordert, weil sie Neues lernen können oder einfach weil sie davon überzeugt sind, dass das Projekt die Welt ein Stück besser macht.
Über vielen Solo-Selbstständigen und Freelancern schwebt drohend das Damoklesschwert der Scheinselbstständigkeit. Das gilt gerade in den Bereichen IT und Softwareentwicklung, aber auch der Personal Trainer, die Musiklehrerin oder der Tanzlehrer können betroffen sein. Wir fordern eine Reform des Statusfeststellungsverfahrens mit klaren Positivkriterien, die Rechtssicherheit gewähren. Im Falle einer abhängigen Beschäftigung sollen Beitragszahlungen nicht rückwirkend erhoben werden. Denn die selbst gewählte Tätigkeit als Selbständige oder Selbständiger ist nicht nur Beitrag zu Wirtschaft, Gesellschaft oder Kultur – sie ist auch ein wichtiger Lebensinhalt, den wir in seiner Freiheit erhalten wollen.
Fairness in der Sozialversicherung
Ungleichbehandlungen zwischen Angestellten und Selbstständigen wollen wir abbauen und zum Beispiel die Beiträge für Selbstständige zur gesetzlichen Krankenversicherung an den tatsächlichen Einnahmen orientieren.
Angestellte zahlen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung nach der Höhe ihres Bruttoeinkommens, wobei der Arbeitgeber eine Hälfte der Beiträge übernimmt. Arbeitnehmer-Brutto plus Sozialbeiträge des Arbeitgebers ergeben das sogenannte Arbeitgeber-Brutto. Selbstständige verstehen ihren Gewinn letztlich wie ein Arbeitgeber-Brutto, aus dem die gesamten Versicherungsbeiträge zu zahlen sind. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern errechnet sich der Beitrag aber nicht aus einem Arbeitnehmer-Brutto, sondern aus dem gesamten Gewinn – die Berechnungsgrundlage ist also höher und sie zahlen im Verhältnis höhere Beiträge.
Hinzu kommt, dass bei Selbstständigen alle Einkünfte zur Berechnung des Beitrags herangezogen werden, also beispielsweise auch Einkünfte aus Kapitalerträgen oder Vermietung. Das ist im Vergleich zu Arbeitnehmern ungerecht und gehört geändert, indem wir die Berechnung der Beiträge ausschließlich auf die tatsächlichen Einnahmen beziehen.
Frei wählbare Altersvorsorge
Selbstständige können und müssen ihre Altersvorsorge selbst organisieren. Staatliche geförderte Programme stehen ihnen aber oft nicht offen. Statt diese Programme zu öffnen, schlagen einige Parteien nun vor, Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung hinein zu zwingen, und beschuldigen sie, sie trügen nicht zur solidarischen Finanzierung der Altersvorsorge bei. Dabei zahlen auch Selbstständige über ihre Steuern für die Fehlbeträge der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wir wollen maximale Wahlfreiheit bei der Altersvorsorge für Selbständige bewahren. Die geförderte private Altersvorsorge soll allen Erwerbstätigen offen stehen. Insbesondere setzen wir uns für ein öffentlich gefördertes Depot für die private Altersvorsorge auch für Selbstständige ein.
Familienleistungen fair und flexibel gestalten
Weiter fordern wir eine Reform des Mutterschutzes mit einem flexiblen und freiwilligen Mutterschutz für selbstständige Frauen sowie eine Anpassung der Vorschriften bei Elterngeld und Familienleistungen an die Arbeitsrealität selbstständiger Frauen und Männer.